Das Schüleraufnahmeverfahren

Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Eltern.
Grundsätzlich kann jedes Kind und jede/ jeder Jugendliche mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schulzweig aufgenommen werden. Qualifizierte Pädagogen entscheiden dann gemeinsam mit dem Schularzt, ob der Schulzweig in dem in Frage kommenden Klassenverband einem Kind oder Jugendlichen gerecht werden kann.

Bitte setzen Sie sich bei Interesse an einem Schulplatz frühzeitig mit dem Schulbüro in Verbindung.